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Zwei junge Frauen stehen Rücken an Rücken und lächeln in die Kamera.

Ein klares Jahr zum sozialen Engagement!

FSJ und BFD

Ob Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD): bei beidem engagierst Du Dich im sozialen Bereich. Die Zeitdauer läuft in der Regel 12 Monate (mindestens 6 bis maximal 18 Monaten). Was die beiden Freiwilligendienste auszeichnet und was sie unterscheidet, haben wir hier kurz zusammengefasst.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der Bundesfreiwilligendienst steht allen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Je nach Bundesland ist sie nach der neunten oder zehnten Klasse erreicht. Nach oben gibt es keine Altersgrenzen. Damit bietet der BFD für Ältere die erste geförderte Möglichkeit, sich im Rahmen eines Freiwilligendienstes zu engagieren.

Der BFD bei der AWO wird in der Regel über 12 Monate absolviert. Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind auf Nachfrage möglich. In seltenen Ausnahmefällen, wenn ein besonderes Konzept vorliegt, kann der Dienst auf 24 Monate verlängert werden. Im BFD sind mindestens fünf Tage politische Bildung vorgesehen. Jugendliche bis 27 Jahre absolvieren den BFD in einer Vollzeittätigkeit.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das FSJ bietet jedem zwischen 16 und 26 Jahren die Möglichkeit, eine Zeitlang für sich und andere Menschen etwas zu tun. Das FSJ beinhaltet die Freiwilligkeit, sich für ein Jahr im sozialen Bereich zu engagieren und dabei Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen.

Der FSJ-Zyklus dauert in der Regel 12 Monate, jedoch mindestens 6 bzw. maximal 18 Monate. Das FSJ wird von vielen Ausbildungsstätten sozialer Berufe als Vorpraktikum anerkannt.

BFD und FSJ: Gut zu wissen

Während des Einsatzes sind die Freiwilligendienstleistenden sozialversichert. Das heißt: Freiwilligendienstleistende sind in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung abgesichert.

Wie im FSJ wird im BFD ein Taschengeld gezahlt und je nach Einsatzstelle werden zusätzlich andere Vergünstigungen angeboten. Einsatzmöglichkeiten finden sich in den Bereichen Pflege, Erziehung / Pädagogik und Hauswirtschaft. Die Höhe des Taschengeldes hängt von der Einsatzstelle und vom Einsatzbereich  ab. Das Taschengeld muss vergleichbar sein mit dem Taschengeld, das andere Freiwillige in der gleichen Einsatzstelle bei vergleichbarer Tätigkeit erhalten. Bei einem Teilzeiteinsatz sollte das Taschengeld anteilig gekürzt sein.

Wie bei allen gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten gibt es pädagogische Begleitung und die Teilnahme an Seminaren. Die Teilnahme an Seminaren gehört zum Dienst. Für einen Einsatz von 12 Monaten sind 25 Seminartage vorgesehen, die überwiegend in Blöcken absolviert werden. Ziel der Seminare ist es, soziale und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln, Austausch zum Freiwilligendienst zu ermöglichen, Fachthemen zu besprechen und das Bewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Dauert der Einsatz länger als 12 Monate, erhöht sich die Anzahl der Seminartage um jeweils einen Tag pro verlängertem Monat. Ist der Einsatz kürzer als 12 Monate, verringert sich die Anzahl der Seminartage um zwei Tage pro verkürzten Monat.

Über 27 Jahre alt?

Als Besonderheit bietet der AWO Landesverband die Freiwilligendienste für über 27-Jährige an. Erfahrt mehr.

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